Bielefeld (ots) - Die Schließung der Balkan-Route und der Flüchtlingsdeal der EU mit der Türkei sind Abriegelungsmaßnahmen. Der Unterschied liegt - oder sollte liegen - in der Verantwortung für die Folgen. Die Balkanländer und Österreich verfuhren gemäß der Devise "Nach mir die Sintflut!". Der Pakt mit der Türkei erhebt höhere Ansprüche: Er soll für einen fairen Interessenausgleich zwischen EU und Ankara sorgen, soll den Griechen Unterstützung beim Migrationsmanagement angedeihen lassen und soll den Flüchtlingen den Schutz sichern, der ihnen durch internationales Recht garantiert ist. Dass die Vereinbarung dazu taugt, die hehren Ziele zu erreichen, war von vorn herein zweifelhaft. Der Vorlauf hat die Zweifel verstärkt. Heute soll das Verfahren anlaufen. Wer per Boot auf die griechischen Inseln kommt, wird zurückgeschickt. Für jeden rücküberstellten syrischen Bürger nimmt die EU im Gegenzug einen syrischen Flüchtling aus der Türkei auf. Die EU beteuert, das Ganze sei rechtlich einwandfrei. Durch Gesetzesänderungen in der Türkei und Griechenland werde garantiert, dass es keine Pauschal-Abschiebungen gebe. Doch weder hat Athen die Türkei als sicheres Drittland anerkannt. Noch ist Ankara bereit, die Genfer Flüchtlingskonvention ohne Einschränkung zu ratifizieren. Macht nichts, sagen Brüssels Justiziare, passt schon - "gleichwertige" Verfahren tun es auch. Amnesty International berichtet aber von türkischen Massenabschiebungen nach Syrien. Die Türkei sei "kein sicheres Land für syrische Flüchtlinge". Das syrische Observatorium für Menschenrechte wirft türkischen Grenzposten vor, Flüchtlinge erschossen zu haben. Fünf nichtstaatliche Organisationen haben aus Protest gegen die Internierung von Migranten in den griechischen Aufnahmezentren die Zusammenarbeit mit der EU aufgekündigt. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen hat sich aus den Hotspots zurückgezogen. Auch die praktischen Probleme haben eine menschenrechtliche Dimension. Dass die Migranten auf den Inseln anständig versorgt werden, dass aus dem beschleunigten kein rechtswidriges Verfahren wird - das hängt von der Ausstattung mit Personal und Material ab. Sie wird noch nicht ansatzweise den Anforderungen gerecht. Kann es einen guten Zweck geben, der so schlechte Mittel heiligt? Theoretisch ja. Denn das Verfahren versteht sich auch als Pilot-Projekt für die Lastenteilung und damit die einzige Methode, um das Flüchtlingsproblem zu bewältigen. Dem Türkei-Deal ist dafür die Rolle des Türöffners zugedacht. So wie er sich anlässt, könnte er auch zum Bestatter werden.
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