Düsseldorf (ots) - Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut, auf das wir zu Recht stolz sind. Der Umfang der Meinungsfreiheit ist ein wesentlicher Gradmesser, wie entwickelt eine Demokratie ist und wie tolerant ihre Bürger miteinander umgehen. Ob Meinungsbeiträge andere beleidigen, müssen bei uns im Streitfall Gerichte klären. So läuft das in einem Rechtsstaat. Es spricht also nichts dagegen, dass die Justiz beurteilt, ob der Satiriker Böhmermann die gesetzlichen Grenzen mit seiner Schmähkritik gegen den türkischen Präsidenten Erdogan überschritten hat. Dabei muss die Kanzlerin ihren türkischen Partnern klarmachen, dass auch eine solche Satire durch die Meinungsfreiheit abgedeckt sein kann. Erdogan selbst verletzt in der Türkei die Meinungsfreiheit aufs Gröbste. Damit hat er aber nicht das Recht verwirkt, dass eine Schmähkritik gegen ihn bei uns juristisch überprüft wird. Angesichts der bisherigen Urteile zur Kunst- und Meinungsfreiheit stehen die Chancen gut, dass ein solcher Prozess anders ausgeht, als Erdogan sich das wünscht.
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