
Die Ausführungen der 14 eingeladenen Experten brachten eine weitere Schwäche des Gesetzentwurfs ans Tageslicht: Trotz der zahlreicheren bisher durchgeführten Korrekturen enthält der Entwurf immer noch unklare Definitionen. Die Begriffe "Sachgesamtheit" und "national wertvolles Kulturgut" müssen präzisiert werden. Auch unterscheidet das Gesetz nicht zwischen "Ursprungsland" und "Herkunftsstaat". Die Sachverständige Dr. Hansen, stellvertretende Direktorin der Kunsthalle Bremen, warnte vor den Folgen des Gesetzes: Das bürgerliche Engagement darf durch das Gesetz nicht erstickt und das Vertrauen der privaten Sammler und Leihgeber nicht gefährdet werden. Vielfach wurden Fragen gestellt zu den komplizierten Einfuhrbestimmungen und den immensen Sorgfaltspflichten. Sollte das Gesetz unverändert in Kraft treten, würde die rückwirkende Einfuhrregelung dem ehrlichen Händler schaden, während es der unehrliche Händler nutzen kann, um illegal eingeführte Kulturgüter nachträglich "rein zu waschen" (§ 29 u.a.).
Die befragten Kunstsachverständigen beklagten zudem die im Entwurf vorgesehene 30 jährige Aufbewahrungspflicht und die Vertreter der privaten Sammler erläuterten, dass die rückwirkende Nachweispflicht für beispielsweise im Ausland erworbene Münzen unerfüllbar und damit völlig unrealistisch ist.
Erstaunlicherweise spielte die Kostenfrage keine Rolle: Keiner der Abgeordneten wollte von den eingeladenen Experten genaueres über die vom Gesetzgeber veranschlagten Kosten erfahren. Schließlich zieht der Erfüllungsaufwand der vorgesehenen Kontroll- und Prüfverfahren bei den Ländern immense Verwaltungskosten nach sich. Der Handel schätzt ein Aufkommen von bis zu 100.000 Ausfuhrgenehmigungsanträgen jährlich. Daraus folgt eine Belastung der 16 Länder in Höhe von 30 bis 40 Millionen Euro pro Jahr. Dieses Geld für den Ankauf von national wertvollem Kulturgut zu verwenden, statt es für Verwaltungskosten auszugeben, wäre weitaus sinnvoller.
gez.: Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum, stellvertretend für Aktionsbündnis.
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