Bielefeld (ots) - Schade, Ingrid Schmidt. Wer das ist? Niemand Bestimmtes. Es handelt sich lediglich um die Kombination des häufigsten Vor- und Nachnamens in Deutschland mit den entsprechenden Anfangsbuchstaben. Und all die Ingrid Schmidts aus Düsseldorf werden ab sofort ihrer Freiheit beraubt, Wunschkennzeichen mit ihren Initialen zu beantragen. Die Entscheidung der Stadtverwaltung ist auf Einzelfälle zurückzuführen. Das reicht für ihre Begründung, rechtfertigt sie aber in keinem Fall. Nicht nur, dass sie die Organisation islamistischen Terrors nicht einmal ansatzweise verhindern kann. Schlimmer noch: Sie ist unnötige Panikmache. Hinter profanen Nummernschildern scheint die Zulassungsstelle statt harmloser Ingrid Schmidts gleich islamistische Terroristen zu vermuten. Natürlich mag Düsseldorf als Landeshauptstadt ein größeres Problem mit Islamismus haben als andere Kommunen. Auch die Signalwirkung ist größer. Doch gerade deshalb erweckt das Verbot den Eindruck, die Gefahr durch den IS sei so groß, dass sogar sein Name auf Autokennzeichen bekämpft werden müsse. Die bislang seitens des Verkehrsministeriums verbotenen Kombinationen sind auf die deutsche NS-Vergangenheit zurückzuführen. Das ist verständlich, aber ebenfalls fragwürdig. Denn wer Raum zur Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbolik sucht, wird ihn anderweitig finden. Dass der Terror des Islamischen Staates nun mit dem Schrecken des Nationalsozialismus gleichgesetzt wird, ist ein unschöner Beigeschmack.
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