Karlsruhe (ots) - Nun hat es auch das 2008 von der damaligen Großen Koalition verabschiedete BKA-Gesetz erwischt. Und wieder schreiben die obersten Richter der Nation dem Gesetzgeber ins Stammbuch, dass er zu weit gegangen ist und unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger eingreift. Im ewigen Wechselspiel zwischen den Polen Freiheit und Sicherheit schlägt Karlsruhe einen Mittelweg ein: So würdigen die Verfassungsrichter zwar die Bedeutung des Anti-Terror-Kampfes, der dem Schutz der Bürger wie der Verteidigung der Demokratie gilt, gleichwohl ist aus ihrer Sicht nicht alles rechtlich zulässig, was technisch möglich ist. Im Falle des BKA-Gesetzes gilt dies vor allem für die geplante Übermittlung von Daten ins Ausland, die durch den Einsatz des sogenannten "Bundes-Trojaners" zum Ausspähen von Computern gewonnen werden.
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