Regensburg (ots) - Das ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung: Das Verfassungsgericht kassiert das BKA-Gesetz und zieht klare Grenzen im Kampf gegen den Terrorismus. Vom Bundestrojaner, der Computer und Smartphones ausspioniert, bis hin zum Lausch- und Spähangriff auf Wohnungen - die Träger der roten Roben zeigen dem Gesetzgeber die rote Karte. Unklare Befugnisse, zu tiefe Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger, Verstöße gegen das Datenschutzrecht - die haarsträubende Mängelliste aus Karlsruhe stellt der Politik ein miserables Zeugnis aus. Der Zweck heiligt nicht alle Mittel, lautet die Kernbotschaft. Die Möglichkeiten der Ermittler bei der Gefahrenabwehr müssen also dort enden, wo die Rechte unbescholtener Bürger verletzt werden. Das betrifft vor allem die Überwachung der eigenen Wohnung und die Online-Durchsuchung. Beides schneidet so tief in das Privatleben ein, dass es eben nur bei gravierendem Verdacht zu rechtfertigen ist. Die Verfassungsrichter stärken mit ihrer Entscheidung die Bürger. Denn Karlsruhe stellt eindeutig klar, dass die Grund- und Freiheitsrechte mindestens den gleichen Stellenwert genießen wie der Anti-Terror-Kampf. Gleichzeitig nimmt das Gericht die Bundesregierung in die Pflicht, derart sensible Gesetze künftig nicht mehr mit heißer Nadel zu stricken. Karlsruhe hat also in doppelter Hinsicht ein gutes Urteil gefällt.
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