Stuttgart (ots) - Der Vorwurf, Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen und vier frühere Spitzenmanager des Instituts hätten im Verfahren um Kirch ihre Aussagen aufeinander abgestimmt, um die Bank vor Schadenersatzforderungen zu bewahren, ließ sich nicht erhärten. In einem solchen Fall greift am Ende die Unschuldsvermutung des Rechtsstaats. Das gilt auch für die Ankläger, die alles getan haben, eine Schuld nachzuweisen, aber keinen einzigen Belastungszeugen aufbieten konnten. So richtig es ist, allen Hinweisen nachzugehen - am Ende zogen die Ankläger ein Verfahren in die Länge, das längst verloren war.
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