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Uniper fordert angemessene Vergütung für geleistete Einsätze zur Netzstabilisierung durch Kraftwerk Franken

Finanznachrichten News

DGAP-Media / 2016-04-29 / 14:30 
 
· Klage gegen Stromnetzbetreiber TenneT eingereicht 
 
· TenneT hat Beschlüsse des OLG Düsseldorf nicht umgesetzt 
 
· Uniper strebt grundsätzliche Klärung der Redispatch-Vergütung 
an 
 
Uniper hat Klage beim Landgericht Bayreuth gegen TenneT eingereicht. Darin wird eine angemessene Vergütung für die 
Vorhaltung und die erfolgten Einsätze des Gaskraftwerks Franken bei Nürnberg im Auftrag von TenneT für die Jahre 2013 
und 2014 gefordert. Nach Ansicht von Uniper hätten die Vergütungsregelungen für die Eingriffe in den Kraftwerksbetrieb 
zur Stabilisierung des Netzes ("Redispatch-Maßnahmen") nach den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) 
angepasst werden müssen. Das OLG hatte am 28. April 2015 in einem Musterverfahren geurteilt, dass die von der 
Bundesnetzagentur festgelegten Grundsätze zu einer unangemessen niedrigen Vergütung geführt haben. Uniper möchte am 
Kraftwerk Franken beispielhaft die Höhe der angemessenen Vergütung für Redispatch-Einsätze gerichtlich klären lassen. 
Das Ergebnis hätte somit Auswirkungen auf weitere von Redispatch-Einsätzen betroffene Kraftwerke. 
 
In der Begründung des OLG wurde damals festgestellt, dass der Einsatz eines Kraftwerks zum Redispatch als Netzersatz zu 
betrachten sei, weil er einen Netzengpass beseitige. Dieser könne durch Netzausbau behoben werden. Grundlage der 
regulierten Netzentgelte wiederum sei der Ersatz der Vollkosten. Daher sei es sachgerecht, auch die anteiligen Fixkosten 
eines zum Redispatch herangezogenen Kraftwerks zu vergüten. Diese vollständige Vergütung ist bei den geleisteten 
Zahlungen von TenneT aus den Jahren 2013 und 2014 nicht erfolgt, obgleich das Kraftwerk zu einem erheblichen Anteil für 
die Netzstabilisierung verwendet wurde. 
 
Uniper wählt den Weg der Klage, weil auch die vorgesehenen Neuregelungen im Entwurf des Strommarktgesetzes mehrheitlich 
die festgestellten Vergütungsgrundsätze des OLG missachten oder weiterhin von einer strukturell zu geringen Vergütung 
ausgehen. Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Neuregelungen für den zurückliegenden Zeitraum gelten sollen. 
Damit würde die Rechtsprechung des OLG weitgehend umgangen. 
 
Zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung im Notfall werden von den Netzbetreibern immer häufiger Redispatch-Maßnahmen 
ergriffen. Im Jahr 2015 erfolgten sie nahezu täglich. Mit einer Redispatch-Menge von rund 10 Terawattstunden im Jahr 
2015 überstieg das Volumen sogar den Wert der beiden Vorjahre zusammengerechnet (2013: 4,6 Terawattstunden, 2014: 5,2 
Terawattstunden). 
 
Das Kraftwerk Franken steht in Nürnberg-Gebersdorf und besteht aus den Blöcken 1 und 2. Die installierte Nettoleistung 
beträgt 383 Megawatt (Block 1) bzw. 440 Megawatt (Block 2). Als Brennstoff wird zumeist Erdgas eingesetzt, alternativ 
können die Blöcke mit Öl betrieben werden. Die Uniper Kraftwerke GmbH ist alleinige Eigentümerin beider 
Kraftwerksblöcke. 
 
Für Rückfragen steht zur Verfügung: 
 
Georg Oppermann 
T +49 2 11-45 79-55 32 
M +49 1 78-4 39 48 47 
georg.oppermann@uniper.energy 
 
Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen 
Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Uniper SE und anderen derzeit für diese verfügbaren Informationen 
beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu 
führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft 
wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Uniper SE beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei 
Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen 
anzupassen. 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: Uniper AG 
Schlagwort(e): Energie 
 
 2016-04-29 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
459307 2016-04-29 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 29, 2016 08:30 ET (12:30 GMT)

© 2016 Dow Jones News
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