Regensburg (ots) - Klarheit für alle Beteiligten, keine Schlupflöcher - diese Kriterien sollte das Gesetz zur Leiharbeit und Werkverträgen erfüllen. Ob es das schafft, ist noch nicht genau abzusehen. Es bleiben bei den Beteiligten jedenfalls noch Fragen offen. Klar scheint: Das Gesetz wird weder die Zeitarbeit zum Erliegen bringen noch Werkverträgen den Garaus machen. Beide haben ihre Berechtigung. Beide öffnen aber auch Missbrauch Tür und Tor, was man verhindern will und muss. Dass Zeitarbeiter maximal 18 Monate in einem Betrieb bleiben dürfen, wirkt in dieser Form vermutlich zweischneidig. Denn Unternehmen, die deren Stellen partout nicht in eigene feste Arbeitsplätze umwandeln wollen, müssen das auch künftig nicht tun. Sie müssen nur einen neuen Zeitarbeiter nehmen. Der bekommt sogar weniger Geld als sein Vorgänger, bei dem die "Equal-Pay-Regelung" längst voll gegriffen hat.
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