von Martin Reim, Euro am Sonntag Angenommen, man fährt in den Urlaub und bittet einen Nachbarn oder Freund, in der Wohnung nach dem Rechten zu sehen. Wer haftet, wenn etwas kaputtgeht? €uro am Sonntag: "Der Helfer ist bei eventuellen Schäden unbegrenzt haftbar", sagt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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