Stuttgart (ots) - "Das Urteil wirft einen Schatten auf das Gesetz, das bisher mehr Positives als Negatives bewirkt hat. Horrorszenarien von Teilen der Wirtschaft haben sich jedenfalls nicht erfüllt. Dass die Gewerkschaften den Spruch der Arbeitsrichter nun dazu nutzen, nach einer höheren gesetzlichen Lohnuntergrenze zu rufen, darf niemanden verwundern. Allerdings steht diese Entscheidung in der regierungsunabhängigen Mindestlohn-Kommission ohnehin bald an - unabhängig davon, was in Erfurt entschieden wurde."
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