Frankfurt (ots) - Reformen sehen anders aus. Aber nach der Vorlage von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble war am Ende der Verhandlungen zwischen den Koalitionären nichts anderes zu erwarten als ein fauler, weil bequemer Kompromiss. Wieder sind Partikularinteressen bedient worden. Ein bisschen Erleichterungen für Familienbetriebe hier, ein bisschen Mehrbelastung für reiche Firmenerben dort. Und für alle deutlich mehr Bürokratie.
Ob das neue Gesetz zur Erbschaftsteuer nicht nur Bundestag und Bundesrat passieren, sondern auch einer wahrscheinlichen abermaligen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten wird, ist nach den eher kosmetischen Änderungen fraglich. Denn der Hauptkritikpunkt der Verfassungsrichter, nämlich die unverhältnismäßigen Begünstigungen beim Vererben großer Unternehmensvermögen, ist nur halbherzig angegangen worden. Warum beginnen große Betriebsvermögen im Sinne des Gesetzes erst bei 26 Mill. Euro? Und ist es in einer Welt des immer schnelleren wirtschaftlichen Wandels wirklich sinnvoll, via Steuergesetzgebung Kapital für die Dauer von sieben Jahren in einem Betrieb zu binden?
Jede Menge Ausnahmeregelungen verwässern auch dieses noch vor der Sommerpause vom Bundestag zu beschließende Erbschaftsteuergesetz und schaffen Gestaltungsspielräume. Das ist für Steueranwälte ein wunderbares Betätigungsfeld und in deren Interesse, nicht aber im Sinne der übrigen Steuerzahler und der deutschen Wirtschaft.
Gewiss, jede Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen ist eine Gratwanderung zwischen Wirtschaftsinteressen und Gerechtigkeitszielen. Unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit des Investitionsstandortes, der Sicherung von Arbeitsplätzen und auch der Steuergerechtigkeit wäre es besser, den zur Steuervermeidung treibenden hohen Erbschaftsteuersatz auf betriebliche Vermögen deutlich zu senken und im Gegenzug die vielen Ausnahmen abzuschaffen. Denn die schon bisher geltenden und weiterhin vorgesehenen Verschonungsregeln sind für den einen Teil der Betriebserben zu großzügig und führen zur Steuervermeidung - allein 19 Mrd. Euro in den Jahren 2009 bis 2012. Für den anderen Teil aber sind sie zu rigide, und die Steuerlast bedroht dann die Existenz der Unternehmen.
Ein tatsächlicher Erbschaftsteuersatz von 10 oder 15%, dessen Zahlung in bestimmten Fällen zinslos gestreckt werden könnte, würde weder Erben überfordern noch Familienunternehmen ins Ausland treiben.
OTS: Börsen-Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/30377 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30377.rss2
Pressekontakt: Börsen-Zeitung Redaktion Telefon: 069--2732-0 www.boersen-zeitung.de
Ob das neue Gesetz zur Erbschaftsteuer nicht nur Bundestag und Bundesrat passieren, sondern auch einer wahrscheinlichen abermaligen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten wird, ist nach den eher kosmetischen Änderungen fraglich. Denn der Hauptkritikpunkt der Verfassungsrichter, nämlich die unverhältnismäßigen Begünstigungen beim Vererben großer Unternehmensvermögen, ist nur halbherzig angegangen worden. Warum beginnen große Betriebsvermögen im Sinne des Gesetzes erst bei 26 Mill. Euro? Und ist es in einer Welt des immer schnelleren wirtschaftlichen Wandels wirklich sinnvoll, via Steuergesetzgebung Kapital für die Dauer von sieben Jahren in einem Betrieb zu binden?
Jede Menge Ausnahmeregelungen verwässern auch dieses noch vor der Sommerpause vom Bundestag zu beschließende Erbschaftsteuergesetz und schaffen Gestaltungsspielräume. Das ist für Steueranwälte ein wunderbares Betätigungsfeld und in deren Interesse, nicht aber im Sinne der übrigen Steuerzahler und der deutschen Wirtschaft.
Gewiss, jede Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen ist eine Gratwanderung zwischen Wirtschaftsinteressen und Gerechtigkeitszielen. Unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit des Investitionsstandortes, der Sicherung von Arbeitsplätzen und auch der Steuergerechtigkeit wäre es besser, den zur Steuervermeidung treibenden hohen Erbschaftsteuersatz auf betriebliche Vermögen deutlich zu senken und im Gegenzug die vielen Ausnahmen abzuschaffen. Denn die schon bisher geltenden und weiterhin vorgesehenen Verschonungsregeln sind für den einen Teil der Betriebserben zu großzügig und führen zur Steuervermeidung - allein 19 Mrd. Euro in den Jahren 2009 bis 2012. Für den anderen Teil aber sind sie zu rigide, und die Steuerlast bedroht dann die Existenz der Unternehmen.
Ein tatsächlicher Erbschaftsteuersatz von 10 oder 15%, dessen Zahlung in bestimmten Fällen zinslos gestreckt werden könnte, würde weder Erben überfordern noch Familienunternehmen ins Ausland treiben.
OTS: Börsen-Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/30377 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30377.rss2
Pressekontakt: Börsen-Zeitung Redaktion Telefon: 069--2732-0 www.boersen-zeitung.de
© 2016 news aktuell