Das OGH-Urteil zieht Kreise. Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass es bei Lebensversicherungsverträgen, die ab 1994 bis 2012 abschlossen wurden, fehlerhafte Rücktrittsrechtsbelehrungen gegeben hat. Eine Schlussfolgerung daraus ist nun, dass Rückabwicklungen solcher Polizzen chancenreich sind. Und nicht nur das, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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