Karlsruhe (ots) - Die Urteilsbegründung hörte sich streckenweise an wie ein Seminar zum Thema: Was ist Demokratie? Denn das scheint in Österreich in 70 Nachkriegsjahren ein wenig in Vergessenheit geraten zu sein. Wahlen seien das Fundament der Demokratie und es sei die vornehmste Pflicht des Verfassungsgerichtshofes, dieses Fundament funktionstüchtig zu erhalten, dozierte Gerichtspräsident Gerhart Holzinger. Jetzt müssen die Österreicher noch einmal wählen gehen, weil es beim ersten Mal nicht zweifelsfrei zugegangen war. Das Fundament, um bei Holzingers Bild zu bleiben, hat ziemlich gewackelt.
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