Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Steinheim (pta009/02.07.2016/16:52) - Wie wir der Homepage der BaFin
(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) heute entnommen haben, wurde
der Kremlin AG bereits am 02.06.2016 ein Zwangsgeld in Höhe von EUR 140.000,00
angedroht.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum das gerichtlich bestellte
Vorstandsmitglied Herr Hans Hermann Mindermann dies den Aktionären der Kremlin
AG nicht per adhoc Mitteilung mitgeteilt hat.
Wir gehen davon aus, dass das gerichtliche bestellte Aufsichtsratsmitglied Herr
Ralf Bake, der seit dem 01.03.2016 im Amt ist, hierfür die Verantwortung trägt.
Mit Schreiben vom 06.06.2016 haben wir gegenüber der Kremlin AG einen Antrag auf
Einberufung einer Hauptversammlung gem. § 122 AktG gestellt. Diesem
Einberufungsverlangen kam der Vorstand Herr Mindermann unter Verstoß nach §
121 AktG (Wohl der Gesellschaft) bislang nicht nach.
Aufgrund der Vielzahl der Gesetzesverstöße werden wir nunmehr beim
zuständigen Registergericht in Hamburg einen Antrag auf gerichtliche Abberufung
der Herren Mindermann, Bake und Deibert stellen.
(Ende)
Aussender: Beteiligungen im Baltikum AG
Adresse: Hochfeldweg 21, 89555 Steinheim
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Georg Engels
Tel.: +49 73292512005
E-Mail: info@baltikum-ag.de
Website: www.baltikum-ag.de
ISIN(s): DE0005204200 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in München
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1467471120606
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresJuly 02, 2016 10:52 ET (14:52 GMT)
Steinheim (pta009/02.07.2016/16:52) - Wie wir der Homepage der BaFin
(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) heute entnommen haben, wurde
der Kremlin AG bereits am 02.06.2016 ein Zwangsgeld in Höhe von EUR 140.000,00
angedroht.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum das gerichtlich bestellte
Vorstandsmitglied Herr Hans Hermann Mindermann dies den Aktionären der Kremlin
AG nicht per adhoc Mitteilung mitgeteilt hat.
Wir gehen davon aus, dass das gerichtliche bestellte Aufsichtsratsmitglied Herr
Ralf Bake, der seit dem 01.03.2016 im Amt ist, hierfür die Verantwortung trägt.
Mit Schreiben vom 06.06.2016 haben wir gegenüber der Kremlin AG einen Antrag auf
Einberufung einer Hauptversammlung gem. § 122 AktG gestellt. Diesem
Einberufungsverlangen kam der Vorstand Herr Mindermann unter Verstoß nach §
121 AktG (Wohl der Gesellschaft) bislang nicht nach.
Aufgrund der Vielzahl der Gesetzesverstöße werden wir nunmehr beim
zuständigen Registergericht in Hamburg einen Antrag auf gerichtliche Abberufung
der Herren Mindermann, Bake und Deibert stellen.
(Ende)
Aussender: Beteiligungen im Baltikum AG
Adresse: Hochfeldweg 21, 89555 Steinheim
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Georg Engels
Tel.: +49 73292512005
E-Mail: info@baltikum-ag.de
Website: www.baltikum-ag.de
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