Regensburg (ots) - Das Schloss Neuschwanstein steht für Bayern und zieht die Touristen massenhaft an. Es ist ein Kulturgut, mit dem der Freistaat identifiziert wird. Das bestreitet keine der Parteien, die sich vor dem Gericht des Europäischen Gerichtshofs gegenüberstanden. Was sie unterscheidet, sind die Schlussfolgerungen, die sie daraus ziehen. Die Souvenirhändler führen an, dass das Schloss Neuschwanstein als Kulturgut der Allgemeinheit gehöre und deshalb jeder den Namen nutzen dürfe. Seitens des Freistaats besteht die Sorge, dass mit dem Kulturgut Schindluder getrieben werden könnte und Produkte auf den Markt kommen, die mit der Würde des Ortes nicht vereinbar sind. Beide Seiten haben für ihren Standpunkt also gute Argumente. Das führt dazu, dass ein Urteil zu dem Markenstreit immer irgendwie unbefriedigend bleibt.
OTS: Mittelbayerische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/62544 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_62544.rss2
Pressekontakt: Mittelbayerische Zeitung Redaktion Telefon: +49 941 / 207 6023 nachrichten@mittelbayerische.de
OTS: Mittelbayerische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/62544 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_62544.rss2
Pressekontakt: Mittelbayerische Zeitung Redaktion Telefon: +49 941 / 207 6023 nachrichten@mittelbayerische.de
© 2016 news aktuell