Essen (ots) - Stalking, die permanente Belästigung eines anderen Menschen, ist schrecklich. Für Außenstehende ist es kaum vorstellbar, wie sehr ein Stalking-Opfer unter den perfiden Attacken eines verschmähten Mannes oder einer abgewiesenen Frau leidet. Deshalb ist es zu begrüßen, wenn Justizminister Heiko Maas die strafrechtliche Verfolgung des Stalkers erleichtern will. Und dass ein erst 2007 geschaffener Paragraf in einem Detail geändert wird, ist nicht ungewöhnlich.
Aber wird sich deshalb in der Praxis etwas ändern? Es muss ja wohl das Recht der Richter und Staatsanwälte bleiben, Bagatelldelikte einstellen zu dürfen. Erfolg versprechender als ein Urteil ist oft der Besuch der Polizei beim potenziellen Stalker. Manche verkennen zuvor, dass ihre Anrufe bei der Verflossenen als Belästigung ankommen. Die Justiz sollte sich auf wirklich hartnäckige Fälle konzentrieren dürfen.
Deshalb sollte der Staat auch beim Opferschutz Maß halten und nicht zu früh vom Opfer reden. Nicht jeder, der Anzeige erstattet, ist ein Opfer. Gerade bei Beziehungsdelikten gibt es auch falsche Beschuldigungen. Wer Opfer ist und wer Täter, das entscheidet erst die Justiz.
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Deshalb sollte der Staat auch beim Opferschutz Maß halten und nicht zu früh vom Opfer reden. Nicht jeder, der Anzeige erstattet, ist ein Opfer. Gerade bei Beziehungsdelikten gibt es auch falsche Beschuldigungen. Wer Opfer ist und wer Täter, das entscheidet erst die Justiz.
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