Bielefeld (ots) - Laut einer Studie des Mannheimer Zentralinstituts für seelische Gesundheit werden etwa zwölf Prozent aller Deutschen mindestens einmal im Leben gestalkt. Nur ein bis zwei Prozent aller angezeigten Fälle enden mit einer aus Sicht des Opfers angemessenen Verurteilung. Das beharrliche Nachstellen wird viel zu oft als Belästigung abgetan, Täter oder Täterin lediglich mit einer Geldstrafe oder einem Näherungsverbot belegt. Vermutlich melden viele Opfer ihre Erlebnisse deshalb erst gar nicht. 2008, ein Jahr nach Aufnahme des Tatbestands »Nachstellung« ins Strafgesetzbuch, kamen laut Polizeistatistik noch 29 273 Fälle zur Anzeige, 2015 waren es nur 19 704. Die Dunkelziffer liegt nach Überzeugung von Beratungsstellen weit höher. Deshalb und angesichts der großen psychischen Belastung der Opfer ist eine Gesetzesänderung längst überfällig. Es kann nicht sein, dass man erst Job oder Wohnort wechseln muss, um zu beweisen, dass ein Stalker das eigene Leben gravierend beeinträchtigt. Künftig soll es ausreichen, wenn sich das Opfer gestalkt fühlt. Das könnte Betroffenen Mut machen.
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