Cottbus (ots) - Der Fall Apple wirft ein interessantes Licht auf den Steuerwettbewerb in Europa. Zum einen sind da die reinen Steuersätze. Irland verlangt von Konzernen nur 12,5 Prozent Steuern auf deren Profite. Im Vergleich zu Deutschland ist das lukrativ, hierzulande müssen Körperschaften knapp 30 Prozent bezahlen. Es wäre wünschenswert, wenn sich die EU-Mitglieder wenigstens einig wären, Schluss mit dem ruinösen Unterbietungswettbewerb bei den Abgaben zu machen. Ein einheitlicher Satz in der EU gilt derzeit als chancenlos. Der Fall Apple zeigt aber, dass die Steuersätze allein nicht das Problem sind. Von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat gelten zum Teil sehr unterschiedliche Regeln, welche Gewinne überhaupt steuerlich relevant sind. Im Fachjargon geht es um die Bemessungsgrundlage. Hier wäre schon viel gewonnen, wenn sich die EU-Mitglieder auf einheitliche Regeln einigen könnten.
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