Bielefeld (ots) - Väter sogenannter Kuckuckskinder sollen über eine Auskunftspflicht der Mutter leichter an den Namen des wahren Erzeugers kommen, um Unterhaltszahlungen nachfordern zu können. Der Gesetzentwurf greift stark in die Intimsphäre ein. Muss der Staat wirklich alles regeln, was sich im Privatleben abspielt? Im konkreten Fall hat das Bundesverfassungsgericht ein entscheidendes Wort mitgesprochen. Es verweigerte einem »Scheinvater« das entsprechende Auskunftsbegehren mit dem Hinweis einer fehlenden Rechtsgrundlage in Bezug auf die Mutter. Die Gesetzesvorlage versucht sich nun im Spagat: Aus »schwerwiegenden Gründen« kann die Mutter die Auskunft verweigern. Das klingt nach einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen. Setzt sich der Scheinvater am Ende doch durch, wird ihm nur ein Regressanspruch für zwei Jahre zugestanden. Warum nicht drei oder vier? Zur Zufriedenheit aller Beteiligten wird sich der Konflikt wohl nie regeln lassen. Am Ende regelt es womöglich wieder Karlsruhe - indem es das Gesetz verwirft.
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