Düsseldorf (ots) - Das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zur verschärften Frauenförderung in NRW ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung. Als "verfassungswidrig" werten die Richter die rot-grüne Vorgabe, nach der seit Juli Frauen sogar dann noch bevorzugt befördert werden müssen, wenn sie schlechter qualifiziert sind als ihre männlichen Wettbewerber. Dass man die mangelnde Präsenz von Frauen in Führungspositionen mit einer solchen Brechstange nicht korrigieren darf, war den meisten Beobachtern auch vor dem Urteil schon klar. Am konsequentesten hat die FDP im Düsseldorfer Landtag auf die rot-grüne Dienstrechtsreform reagiert: Sie ist zur Klage vor dem Verfassungsgericht bereit. Die CDU im Landtag hingegen hat sich mit bloßer Kritik an der Reform begnügt und kneift im Gegensatz zur FDP, wenn es um konkrete Schritte dagegen geht. Es werden feine Unterschiede wie diese sein, die im nahenden NRW-Wahlkampf darüber entscheiden, wie die Wähler die unterschiedliche Oppositionsarbeit von CDU und FDP bewerten.
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