Regensburg (ots) - Manchmal freut man sich, wenn man auf einer Bahnfahrt an schäbigen Hinterhoffronten farbenfrohe Kunstwerke entdeckt. Und manchmal ärgert man sich, wenn frisch renovierte Fassaden schon wieder mit Kritzeleien überzogen sind. Ob illegale Graffiti-Sprayer es entspannt hinnähmen, wenn man ihr Auto über Nacht mit rosa Blümchen bemalte? Wohl nicht. Es sind keineswegs nur Spießer, die bemerken, dass sich nicht hinter jedem Tag ein Botticelli mit Sprühdose verbirgt. Genausowenig ist nicht alles bloß Schmiererei, was nicht im staatlichen Museum hängt. Die Frage, ob das Kunst ist, oder ob man da mit dem Sandstrahler oder Wandfarbe drübergehen darf, beantwortet das Grundgesetz. Es stellt Eigentum unter Schutz. In Deutschland wenden Immobilienbesitzer jährlich Hunderte Millionen Euro auf, um unerwünschte Kunstwerke entfernen zu lassen. Wer sich also gegen Graffiti wehrt und Anzeige erstattet, hat dazu jedes Recht. Klug sind die Kommunen und Unternehmen, die den Sprühdosenaktivisten freiwillig schön große Beton-Leinwände an gut einsehbarer Stelle zur Verfügung stellen. Kunst kann sich hier frei entfalten, die Kreativität, die es hinausdrängt, ist nicht mit Instandsetzungskosten verbunden. Und junge Leute, die die Folgen ihres Handelns vielleicht noch nicht in vollem Umfang absehen können, werden nicht über Nacht zu Straftätern.
OTS: Mittelbayerische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/62544 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_62544.rss2
Pressekontakt: Mittelbayerische Zeitung Redaktion Telefon: +49 941 / 207 6023 nachrichten@mittelbayerische.de
OTS: Mittelbayerische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/62544 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_62544.rss2
Pressekontakt: Mittelbayerische Zeitung Redaktion Telefon: +49 941 / 207 6023 nachrichten@mittelbayerische.de
© 2016 news aktuell