Hagen (ots) - Keiner aus dem Umfeld hat den Angeklagten aus Altena einen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim zugetraut. Es waren, so schien es, Täter aus der Mitte der Gesellschaft am Werk, die aus purer Angst vor fremden Neubürgern gehandelt haben wollen. Der Prozess vor dem Landgericht Hagen hat gezeigt, dass man es sich mit dieser Sichtweise, mit der These von den Biedermännern, die zu Brandstiftern wurden, zu einfach macht. Das Hagener Schwurgericht hat - auch wenn es keinen Tötungsvorsatz erkannte - ein klares Zeichen gesetzt: Der Rechtsstaat kann keine fremdenfeindlichen Angriffe auf wehrlose Menschen dulden, die vor der Gewalt in ihrer Heimat geflüchtet sind. In Zusammenhang mit dem Altena-Prozess muss auch die Rolle von sozialen Netzwerken kritisch hinterfragt werden. Der Historiker Wolfgang Benz hat zurecht die Gefahr einer "Selbstradikalisierung" beschrieben. Wenn bei Facebook, Whatsapp & Co ein fremdenfeindliches, menschenverachtendes Denken gepflegt und verbreitet werden kann, kann das verbale Hochschaukeln schnell in Gewalt umschlagen. Es darf nicht sein, dass die Verbreitung von Videos und Bildern, die die NS-Zeit verherrlichen und sich über Flüchtlinge, Behinderte und Frauen lustig machen, "üblich" in der Alltagskommunikation geworden ist - so wie es Zeugen im Prozess dargestellt haben. Gedankenlosigkeit, Dummheit und Verantwortungslosigkeit dürfen nicht zum gesellschaftlichen Konsens werden.
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