Bremen (ots) - Bei der Auszählung der Stimmen zur Bürgerschaftswahl in Bremerhaven hat es keine Manipulationen und Fälschungen gegeben, sagt der Staatsgerichtshof. Nicht einmal Fehler, die über das normale Maß hinausgehen. Das ist eine gute Nachricht. Und sie sollte nicht untergehen im lautstarken Getöse, das die AfD noch im Gerichtssaal veranstaltet hat. Aber es hat mehr als 16 Monate gedauert, bis das Ergebnis für Bremerhaven feststand. Damit kann niemand zufrieden sein. Auch die nicht, die sich jetzt über die Niederlage der AfD freuen. Keine Frage, die Bremerhavener dürfen sich über das Urteil freuen. Aber sie sollten es sehr genau lesen. Der Gesetzgeber ist gehalten, durch geeignete Regelungen, den typischen Ursachen von Zählfehlern entgegenzuwirken, heißt es dort an einer Stelle. Klingt wie ein Auftrag an den Wahlbereichsleiter der Seestadt. Zwei Ansätze dafür drängen sich nach den Erfahrungen der Wahl 2015 auf: Das Modell, die Stimmen nur von Schülern auszählen zu lassen, gehört auf den Prüfstand. Ebenso der Ehrgeiz, die Stimmen für die Bürgerschaft schon am Wahlabend komplett ausgezählt zu haben. In Bremen tut es ja auch eine statistische Hochrechnung.
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