von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag Das neue Zahlungskontengesetz verpflichtet die alte und die neue Bank, den Umzug kurzfristig abzuwickeln. Hat der Kunde ein Ermächtigungsformular unterzeichnet, übersendet die bisherige Bank Daten, sämtliche Einzugsermächtigungen, Daueraufträge und Lastschriften an die neue Bank. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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