
In Deutschland gilt in Sorgerechtsverfahren noch immer das aus den 60 ern stammende Residenzmodell welches besagt, dass ein Kind bei nur einem Elternteil lebt. Das andere Elternteil muss entsprechend Unterhalt zahlen.
2015 hat die EU jedoch beschlossen, dass Wechselmodell innerhalb der Eu als Standard-Modell im Sorgerechtsverfahren einzusetzen. Dieses sieht vor, dass Kinder bei beiden Elternteilen angemeldet und zu gleichen Teilen leben können.
Da dies in Deutschland noch immer nicht umgesetzt wurde gibt es mehrere Vorstöße aus der Bevölkerung Druck auf die Regierung auszuüben und das Thema in der Öffentlichkeit bekannter zu machen.
Frank Möhle, welcher eine Petition ins Leben gerufen hat für das Wechselmodell hat dem Onlinemagazin papa.online ein ausführliches Interview zum Thema Wechselmodell gegeben. http://ots.de/zd5hE
So sagt Herr Möhle zum Beispiel, dass nicht nur Männer das Wechselmodell fordern, sondern auch viele Frauenverbände seine Petition unterstützen.
Das Wechselmodell ist kein Kampf zwischen Mann und Frau, sondern für die Kinder, denn die brauchen beide Elternteile.
Das ausführliche Interview ist auf http://ots.de/zd5hE zu finden.
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