Düsseldorf (ots) - Wenn in einem Unternehmen ein so radikaler Umbau ansteht, wie es bei Tuifly der Fall ist, ist die Verunsicherung der Belegschaft nachvollziehbar. Klassischerweise wäre es Aufgabe der Gewerkschaften gewesen, diese Ängste aufzugreifen und das Gespräch mit dem Management über weitere Schritte zu suchen. Doch in der Luftfahrt sind die Arbeitnehmervertreter zerstritten wie lange nicht mehr. Zu viele sind allein auf den Vorteil ihrer Berufsgruppe bedacht, anstatt das Gesamtwohl im Blick zu behalten. Weil sie diesen Gewerkschaften eine Lösung nicht zutrauten, dürften die Tuifly-Mitarbeiter die Hilfe zur Selbsthilfe gewählt haben. Kaum jemand zweifelt daran, dass es sich bei der plötzlichen Krankheitswelle in Wahrheit um einen "wilden Streik" handelt. Doch der ist verboten: "Das Mittel des Streiks ist eine scharfe Waffe", befand das Bundesarbeitsgericht. Die Richter wollten das Streikrecht deshalb nur Personen oder Gruppen anvertrauen, die in vertretbarem Umfang davon Gebrauch machen würden - also den Gewerkschaften. Und auch wenn sich der Rechtsbruch der Mitarbeiter nur schwer nachweisen lässt, ist er die denkbar schlechteste Grundlage für eine Lösung bei Tuifly.
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