Bielefeld (ots) - So ist Politik. Als im Februar der damalige britische Premierminister David Cameron in Brüssel forderte, dass sein Land neu einreisenden EU-Ausländern erst nach vier Jahren Sozialhilfe zahlen müsse, war die Empörung in Berlin deutlich zu vernehmen. Jetzt will auch die Bundesregierung der inner-europäischen Zuwanderung von Bürgern aus weniger wohlhabenden EU-Staaten in das deutsche Sozialsystem einen Riegel vorschieben. Wenn von Freizügigkeit innerhalb der EU die Rede ist, dann ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemeint. Jeder EU-Bürger ist frei in der Entscheidung, in welchem EU-Land er sein Geld verdienen will. Doch diese Freizügigkeit ist daran gebunden, einer Arbeit nachzugehen. Freizügigkeit besteht nicht darin, dorthin zu ziehen, wo die Sozialhilfe am höchsten ist. Und wenn es solche Schlupflöcher gibt, dann müssen sie geschlossen werden - wie zum Beispiel bei scheinselbstständigen Arbeitern aus Rumänien und Bulgarien, die mit Hartz IV aufstocken. Der Gesetzentwurf kommt spät, aber nun ist er da und muss schnell durch den Bundestag.
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