Bielefeld (ots) - In guten wie in schlechten Tagen sollen sich Eheleute helfen und beistehen. Das schwören sich Mann und Frau bei der Trauung. Eine schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit und der Umzug in ein Heim sind weiß Gott schlechte Tage - und so ist der Gesetzentwurf des Bundesrates, der in solchen Fällen eine gegenseitige Bevollmächtigung vorsieht, konsequent. Wohlweislich sind Vermögensangelegenheiten ausgeklammert, denn beim Geld hört nicht nur die Freundschaft, sondern auch die Liebe auf. Niemand ist gern hilflos, der Gedanke daran wird bis zum Sanktnimmerleinstag weggeschoben. Deshalb sind Vorsorgevollmachten längst noch nicht gang und gäbe. Die Bundesratsregelung würde einen Automatismus schaffen, für klare Verhältnisse sorgen und zudem den Wert der Ehe und eingetragener Partnerschaften erhöhen. Kein schlechtes Signal in einer Zeit, in der jede zweite Ehe zerbricht. Auch dieser Entwicklung trägt der Gesetzentwurf Rechnung, indem er getrennt lebende Ehepaare ausnimmt. Wenn er und sie nur noch auf dem Papier zusammen sind, ist kaum zu erwarten, dass sich die beiden beistehen - schon gar nicht in den schlechten Tagen.
OTS: Westfalen-Blatt newsroom: http://www.presseportal.de/nr/66306 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2
Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
OTS: Westfalen-Blatt newsroom: http://www.presseportal.de/nr/66306 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2
Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
© 2016 news aktuell