Düsseldorf (ots) - Nach den Behörden sollen jetzt auch Sparkassen schlechter qualifizierte Frauen bevorzugt befördern müssen, um für mehr Frauen in Führungspositionen zu sorgen. Die beiden NRW-Sparkassenpräsidenten lehnen den rot-grünen Gesetzentwurf zu Recht ab: Er ist verfassungsrechtlich schwer haltbar, mit großen Unsicherheiten für die Personalplanung verbunden und dann auch noch teuer, weil die Beförderung nach Geschlecht statt nach Qualifikation ein systematisches Risiko für die Qualität des Managements wäre. Am laufenden Band entscheiden derzeit Gerichte zugunsten von Beamten, die gegen diese übertriebene Form der Frauenförderung klagen. Selbst vielen Frauen und SPD-Politikern geht sie zu weit. Gleichwohl gelten die Vorgaben für die NRW-Behörden bereits. Süffisant stellen die Sparkassenpräsidenten fest, dass ihre Institute im Gegensatz zu Behörden im Wettbewerb stehen und sich derartig schlecht gemachte Vorgaben deshalb nicht leisten können. Die Landesregierung steht auch im Wettbewerb. Am 14. Mai 2017 ist Landtagswahl. Eine halbe Million Wähler arbeiten entweder für Sparkassen oder sind Landesbeamte. Bei der Landtagswahl haben Männer und Frauen zum Glück noch dieselben Rechte.
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