Regensburg (ots) - Kann die Volksbefragung à la CSU, die die Regierungspartei offiziell an nichts bindet, und zudem als Instrument der Willensbildung bisher noch nie genutzt wurde, überhaupt verfassungswidrig sein? Die CSU redete das Problem gestern vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof im Eigeninteresse klein. Doch es ist keine Kleinigkeit, wenn die Mehrheitspartei die Rechte der Opposition bei Bedarf mit Leichtigkeit aushebeln kann. Wenn es denn wirklich bei heißen Themen der Landespolitik einen "Publikumsjoker" braucht, dann für alle Landtagsparteien, nicht nur für die CSU. Eine entsprechende Korrektur wäre die Minimallösung, um das Gesetz zumindest zu verbessern. Es gleich abzuschaffen, wäre konsequenter. Denn im Grunde ist die Regelung absurd. Volksabstimmungen sind ein Korrektiv für Bürger, die der Politik ein Stoppschild vorhalten wollen. Sie sind kein Krückstock für Vertreter der repräsentativen Demokratie, die mit ihrem Latein am Ende sind und lieber Bürgern ihre Verantwortung aufhalsen.
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