Düsseldorf (ots) - Großbritannien hat zwar keine geschriebene Verfassung, aber eine Gewissheit ist dort historisch gewachsen: Die Macht geht auf der Insel nicht von der Krone (also der Regierung) aus und nicht einmal vom Volk. Nein, das gewählte Parlament ist der Souverän. Nichts anderes besagt der Richterspruch von gestern. Eine so wichtige Frage wie den Austritt des Landes aus der EU darf die Regierung nicht im Alleingang entscheiden - Referendum hin oder her. Sollte der Supreme Court dieses Urteil bestätigen, muss Premierministerin Theresa May erst die Erlaubnis der Abgeordneten einholen, bevor sie in Brüssel offiziell die Scheidung einreicht. Das bedeutet nicht, dass der Brexit damit abgeblasen wäre. Zwar sind viele Abgeordnete eigentlich gegen den EU-Austritt, wollen aber das Votum der Briten respektieren. Sie werden jedoch versuchen, May Zügel anzulegen. Die Premierministerin tendierte bisher zu einem radikalen Brexit; nun könnte das Unterhaus sie zwingen, doch engere Beziehungen zur EU zu pflegen, als sie es eigentlich will. Das ist nicht nur legitim, sondern auch vernünftig.
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