Bielefeld (ots) - Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird vielen Autofahrerinnen und Autofahrern ein Dorn im Auge sein. Der berüchtigte Blitzer am Bielefelder Berg auf der Autobahn 2 wird weiter seinen Dienst tun. Denn die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 100 hat dort auch weiter Bestand. Dies bedeutet wahrscheinlich, dass auch weiterhin eine sechststellige Zahl von Kraftfahrern pro Jahr zur Kasse gebeten wird, weil sie sich auf diesem Abschnitt regelwidrig verhalten haben. Doch der Zorn über die vermeintliche Abzocke ist kein guter Ratgeber, wenn es darum geht, das Urteil zu hinterfragen. Denn zunächst muss man feststellen, dass der Blitzer überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens war. Es ging vielmehr um allgemeine Fragen der Verkehrssicherheit auf einem Autobahnabschnitt, der zu den am meisten befahrenen in Deutschland zählt. Ob die auf diesem Abschnitt bestehenden Steckenverhältnisse wie Gefällstrecken, Kurvenradien oder Sichtweiten ein besonders hohes Gefahrenpotenzial bergen, dass sie das Tempolimit rechtfertigen, müssen Experten nach fachlichen Kriterien entscheiden und Juristen im Konfliktfall schlichten. Dies ist im vorliegenden Fall geschehen. Tatsache ist, dass der Blitzer immer häufiger schwerere Verkehrsverstöße offenlegt, die einen Führerscheinentzug für die Betroffenen zur Folge haben. "Einfache" Tempoüberschreitungen werden gleichzeitig weniger. Denn mittlerweile sind die Schilder bekannt. Den Fuß vom Gas zu nehmen, ist also ein Leichtes. Denn Sicherheit geht vor.
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