Halle (ots) - Das Geburtsquoten-Ziel von 2,1 Kindern pro Frau soll nun zwar nicht mehr ins Grundgesetz aufgenommen werden. Doch die "ausgeglichene Geburtenbilanz" soll aus Sicht der AfD weiter Staatsziel werden. Konsequent gedacht ist die Festlegung nur sinnvoll, wenn sie auch durchgesetzt wird. Beispiele gibt es aus der Vergangenheit. Die chinesische Staatsführung versuchte jahrelang, die Geburtenrate der Bevölkerung zu steuern. Die Konsequenz war staatliche Diskriminierung von Familien, die sich nicht an die Vorgaben hielten - durch Nachteile in puncto Sozialhilfe, Ausbildung und Beruf.
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