FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Volkswagen-Tochter
Das Auto ist demnach mit einer Software ausgerüstet, die dafür sorgt, dass die Schadstoffwerte im sogenannten Prüfmodus wesentlich von den Alltagswerten abweichen. Über den Einsatz der Software wurde die Klägerin von Audi im Februar 2016 informiert. Eine Instandsetzung hatte sie nicht akzeptiert. Die Schadenersatzzahlung bleibe hinter dem Kaufpreis des Autos zurück, weil das Gericht ein Nutzungsentgelt berücksichtigt habe, heißt es in dem Bericht./tos
ISIN DE0007664005
AXC0250 2016-11-28/23:24