Bielefeld (ots) - Nein, den Anklägern und Holocaust-Überlebenden geht es nicht darum, hochbetagte Greise in ihren letzten Lebensjahren im Gefängnis zu sehen. Ihnen ist die jetzt rechtskräftige Feststellung wichtig, dass sich auch die vermeintlichen Mitläufer in Auschwitz schuldig gemacht haben. Genau das ist nun erstmalig höchstrichterlich anerkannt. Mit der gestern bekannt gewordenen Entscheidung hat das höchste deutsche Strafgericht indirekt auch über die Versäumnisse der Nachkriegsjustiz geurteilt. Dass dies erst 71 Jahre nach Kriegsende geschieht, ist aber leider auch eine Bestätigung dafür, dass in Deutschland die meisten Täter von Auschwitz davongekommen sind, wie es Christoph Heubner vom Internationalen Auschwitz-Komitee gestern formulierte. Verurteilungen wegen Beihilfe zum Mord gab es bislang nur wenige in den 60er Jahren wegen Taten vor allem in ausschließlichen Vernichtungslagern wie Treblinka oder Sobibor. Da in Auschwitz vor der Vernichtung die Zwangsarbeit stand, setzten Richter hier andere Maßstäbe an. Diese gelten nun nicht mehr. Das ist gut und richtig, kommt aber viel zu spät.
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