Zürich (ots) - Der Nationalrat hat heute die Differenzen zum
Ständerat bei der Umsetzung der MEI behandelt. Dem Wohl der KMU - und
damit auch den rund 27'000 Hotels und Restaurants in der Schweiz -
wird durch den heutigen Entscheid geschadet. GastroSuisse und
hotelleriesuisse fordern deshalb dringend Nachbesserungen. Die MEI
muss durch ein mehrstufiges Modell umgesetzt werden.
Steuerungs-Massnahmen sollen erst greifen, wenn ein Schwellenwert aus
Arbeits- und Wirtschaftsindikatoren überschritten wird. Insbesondere
die bürokratische Interviewpflicht überlastet die personalintensive
Branche mit mehr als 200'000 Mitarbeitenden administrativ und
verteuert die Rekrutierung massiv.
Gastgewerbe braucht unbürokratische Lösung
Die Hotels und Restaurants stehen hinter dem Inländervorrang.
Inländer zu rekrutieren ist einfacher, schneller und nicht teurer;
die im Landesgesamtarbeitsvertrag festgelegten Mindestlöhne gelten
für alle Mitarbeitenden, auch für die ausländischen.
Mehrstufiges Modell
Die gastgewerblichen Verbände fordern, dass die
Arbeitskräfte-Zuwanderung durch ein mehrstufiges Modell geregelt
werden soll. Wird ein Schwellenwert erreicht, soll eine
Stellenmeldepflicht bei den RAV gelten. Greift diese Massnahme nicht,
können auf einer zweiten Stufe weitere Massnahmen eingeführt werden.
Obligatorische Vorstellungsgespräche oder eine Begründungspflicht
werden jedoch abgelehnt. Gerade in KMU-Betrieben steht oft keine
eigene HR-Abteilung zur Verfügung. Weist das RAV qualitativ gute
Dossiers zu, wird jeder Arbeitgeber daran interessiert sein, den
entsprechenden Bewerber oder die entsprechende Bewerberin zu einem
Gespräch einzuladen, die dann auch eine reelle Chance auf eine
Anstellung haben.
Mangel-Indikator in Berufen als richtiger Indikator
In der Branche Gastgewerbe gibt es ganz unterschiedliche Berufe,
die auch unterschiedlich nachgefragt werden. Bezüglich der
Zuwanderung muss deshalb regional und auf der Ebene von Berufen
gehandelt werden. Es ist falsch, ganze Branchen in einen Topf zu
werfen. Denn ein Koch mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis
wird in den Bergregionen beispielsweise dringender gesucht als eine
ungelernte Housekeeping-Mitarbeiterin in Zürich. Diesen Unterschieden
muss Rechnung getragen werden!
Die vorgeschlagene Auslösung von Massnahmen in Abhängigkeit von
der Arbeitslosigkeit in einer Branche greift deshalb zu kurz. Es
müssen dringend weitere Indikatoren berücksichtigt werden wie die
Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung, die Dauer der
Stellensuche von Arbeitslosen oder die Dauer der Suche nach
geeigneten Mitarbeitenden. Solche Indikatoren sieht bspw. das Modell
des AWA Zürich vor.
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in
der Schweiz. Rund 20'000 Mitglieder, davon gegen 2500 Hotels,
organisiert in 26 Kantonalverbänden und vier Fachgruppen, gehören dem
grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.
hotelleriesuisse ist das Kompetenzzentrum für die Schweizer
Hotellerie und vertritt als Unternehmerverband die Interessen der
national und international ausgerichteten Hotelbetriebe. Die von
hotelleriesuisse klassierten Betriebe repräsentieren rund zwei
Drittel der Schweizer Hotelbetten und generieren knapp 75 Prozent der
Logiernächte.
Originaltext: GastroSuisse
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100007695
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100007695.rss2
Kontakt:
GastroSuisse, Casimir Platzer, Präsident
Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch
hotelleriesuisse, Christophe Hans, Leiter Wirtschaftspolitik
Telefon 031 370 41 40, media@hotelleriesuisse.ch
Ständerat bei der Umsetzung der MEI behandelt. Dem Wohl der KMU - und
damit auch den rund 27'000 Hotels und Restaurants in der Schweiz -
wird durch den heutigen Entscheid geschadet. GastroSuisse und
hotelleriesuisse fordern deshalb dringend Nachbesserungen. Die MEI
muss durch ein mehrstufiges Modell umgesetzt werden.
Steuerungs-Massnahmen sollen erst greifen, wenn ein Schwellenwert aus
Arbeits- und Wirtschaftsindikatoren überschritten wird. Insbesondere
die bürokratische Interviewpflicht überlastet die personalintensive
Branche mit mehr als 200'000 Mitarbeitenden administrativ und
verteuert die Rekrutierung massiv.
Gastgewerbe braucht unbürokratische Lösung
Die Hotels und Restaurants stehen hinter dem Inländervorrang.
Inländer zu rekrutieren ist einfacher, schneller und nicht teurer;
die im Landesgesamtarbeitsvertrag festgelegten Mindestlöhne gelten
für alle Mitarbeitenden, auch für die ausländischen.
Mehrstufiges Modell
Die gastgewerblichen Verbände fordern, dass die
Arbeitskräfte-Zuwanderung durch ein mehrstufiges Modell geregelt
werden soll. Wird ein Schwellenwert erreicht, soll eine
Stellenmeldepflicht bei den RAV gelten. Greift diese Massnahme nicht,
können auf einer zweiten Stufe weitere Massnahmen eingeführt werden.
Obligatorische Vorstellungsgespräche oder eine Begründungspflicht
werden jedoch abgelehnt. Gerade in KMU-Betrieben steht oft keine
eigene HR-Abteilung zur Verfügung. Weist das RAV qualitativ gute
Dossiers zu, wird jeder Arbeitgeber daran interessiert sein, den
entsprechenden Bewerber oder die entsprechende Bewerberin zu einem
Gespräch einzuladen, die dann auch eine reelle Chance auf eine
Anstellung haben.
Mangel-Indikator in Berufen als richtiger Indikator
In der Branche Gastgewerbe gibt es ganz unterschiedliche Berufe,
die auch unterschiedlich nachgefragt werden. Bezüglich der
Zuwanderung muss deshalb regional und auf der Ebene von Berufen
gehandelt werden. Es ist falsch, ganze Branchen in einen Topf zu
werfen. Denn ein Koch mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis
wird in den Bergregionen beispielsweise dringender gesucht als eine
ungelernte Housekeeping-Mitarbeiterin in Zürich. Diesen Unterschieden
muss Rechnung getragen werden!
Die vorgeschlagene Auslösung von Massnahmen in Abhängigkeit von
der Arbeitslosigkeit in einer Branche greift deshalb zu kurz. Es
müssen dringend weitere Indikatoren berücksichtigt werden wie die
Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung, die Dauer der
Stellensuche von Arbeitslosen oder die Dauer der Suche nach
geeigneten Mitarbeitenden. Solche Indikatoren sieht bspw. das Modell
des AWA Zürich vor.
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in
der Schweiz. Rund 20'000 Mitglieder, davon gegen 2500 Hotels,
organisiert in 26 Kantonalverbänden und vier Fachgruppen, gehören dem
grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.
hotelleriesuisse ist das Kompetenzzentrum für die Schweizer
Hotellerie und vertritt als Unternehmerverband die Interessen der
national und international ausgerichteten Hotelbetriebe. Die von
hotelleriesuisse klassierten Betriebe repräsentieren rund zwei
Drittel der Schweizer Hotelbetten und generieren knapp 75 Prozent der
Logiernächte.
Originaltext: GastroSuisse
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GastroSuisse, Casimir Platzer, Präsident
Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch
hotelleriesuisse, Christophe Hans, Leiter Wirtschaftspolitik
Telefon 031 370 41 40, media@hotelleriesuisse.ch
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