Frankfurt (ots) - Eigentlich hatte sich die rot-grüne Bundesregierung schon im Jahr 2000 mit den vier großen Energiekonzernen auf eine Restlaufzeit von 32 Jahren für die 19 deutschen Atomkraftwerke geeinigt. Dann beschloss im Jahr 2010 die schwarz-gelbe Bundesregierung den Ausstieg aus dem Ausstieg. Und nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima wurden die gerade erst verlängerten Laufzeiten wieder verkürzt - bis zum Jahr 2022.
Jetzt bekommt die Bundesregierung die Rechnung für den Zickzackkurs präsentiert. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Verfassungsbeschwerde von Eon, RWE und Vattenfall geurteilt: Der Ausstieg aus der Kernkraft stellt zwar keine Enteignung dar, sondern lediglich eine "Inhalts- und Schrankenbestimmung" des vom Grundgesetz geschützten Eigentums.
Doch auch dafür steht den Atomkonzernen eine "angemessene" Entschädigung zu. Offiziell haben sie die Höhe ihrer Forderungen nie genau beziffert. Insgesamt summiert sich der Schaden durch den beschleunigten Atomausstieg für Eon, RWE und Vattenfall wohl auf rund 19 Mrd. Euro.
Nicht einmal annähernd so viel werden die Konzerne wirklich bekommen. Eine Entschädigung erfolgt nur für die Reststrommengen, die im Jahr 2002 mit der rot-grünen Novelle des Atomgesetzes ursprünglich vereinbart wurden und jetzt nicht mehr verstromt werden können. Die im Jahr 2010 von der schwarz-gelben Bundesregierung gewährten zusätzlichen Reststrommengen werden hingegen nicht entschädigt.
Was am Ende für die Energiekonzerne genau herausspringt, wird nicht von den Urteilen ordentlicher Gerichte abhängen. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der Vorgaben des Verfassungsgerichts durch den Gesetzgeber. Somit geht es um Politik und Verhandlungsgeschick. Beiden Seiten - der Bundesregierung wie den Konzernen - ist an einer Vollendung des Atomausstiegs ohne allzu große Konflikte gelegen.
Es geht um eine Gesamtlösung, die auch die Kosten für die Entsorgung des Atommülls einschließt. Das Gesetz zur Finanzierung der Endlagerung des Atommülls in staatlicher Verantwortung wird in der kommenden Woche abschließend im Bundestag verhandelt. Gelingt den Atomkonzernen mit den vereinbarten 23,6 Mrd. Euro der ewige Freikauf von der Haftung für unvorhergesehene künftige Kostensteigerungen bei der Endlagerung, dann werden sie sich im Gegenzug bei den Entschädigungen für den schnellen Atomausstieg konzilianter zeigen. Es läuft ein Milliardenpoker. Am Ende wird ein Deal gemacht.
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Doch auch dafür steht den Atomkonzernen eine "angemessene" Entschädigung zu. Offiziell haben sie die Höhe ihrer Forderungen nie genau beziffert. Insgesamt summiert sich der Schaden durch den beschleunigten Atomausstieg für Eon, RWE und Vattenfall wohl auf rund 19 Mrd. Euro.
Nicht einmal annähernd so viel werden die Konzerne wirklich bekommen. Eine Entschädigung erfolgt nur für die Reststrommengen, die im Jahr 2002 mit der rot-grünen Novelle des Atomgesetzes ursprünglich vereinbart wurden und jetzt nicht mehr verstromt werden können. Die im Jahr 2010 von der schwarz-gelben Bundesregierung gewährten zusätzlichen Reststrommengen werden hingegen nicht entschädigt.
Was am Ende für die Energiekonzerne genau herausspringt, wird nicht von den Urteilen ordentlicher Gerichte abhängen. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der Vorgaben des Verfassungsgerichts durch den Gesetzgeber. Somit geht es um Politik und Verhandlungsgeschick. Beiden Seiten - der Bundesregierung wie den Konzernen - ist an einer Vollendung des Atomausstiegs ohne allzu große Konflikte gelegen.
Es geht um eine Gesamtlösung, die auch die Kosten für die Entsorgung des Atommülls einschließt. Das Gesetz zur Finanzierung der Endlagerung des Atommülls in staatlicher Verantwortung wird in der kommenden Woche abschließend im Bundestag verhandelt. Gelingt den Atomkonzernen mit den vereinbarten 23,6 Mrd. Euro der ewige Freikauf von der Haftung für unvorhergesehene künftige Kostensteigerungen bei der Endlagerung, dann werden sie sich im Gegenzug bei den Entschädigungen für den schnellen Atomausstieg konzilianter zeigen. Es läuft ein Milliardenpoker. Am Ende wird ein Deal gemacht.
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