Bielefeld (ots) - Das Thema ist so brisant, dass es nicht zuletzt in den Brexit hineinspielte. Denn nicht nur Briten ärgern sich über die Sozialleistungen, die sie Zuwanderern aus anderen EU-Mitgliedstaaten zahlen sollen, ohne dass zuvor die entsprechenden Beiträge erbracht wurden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen lässt die Kommission den Regierungen die Freiheit, den Bezug von Unterstützung an Voraussetzungen zu knüpfen. Demnach hält sich ein Zuwanderer nur dann legal in einem Gastland auf, wenn er sein Leben selbst finanzieren kann. Und er darf erst dann Geld oder Sachleistungen beziehen, wenn er zuvor gearbeitet hat. Ob es um Kindergeld, Pflegeleistungen oder Krankenschutz geht - zuständig ist das Land, in dem Beiträge gezahlt wurden. Das ist nicht alles völlig neu, weil die Richtlinie über die Freizügigkeit einige Vorschriften bereits im Ansatz festschrieb. Doch mit diesen Klarstellungen sorgt Brüssel für nachvollziehbare Grundlinien, um die abzuwehren, die Sozialleistungen erschleichen wollen. Aber auch zugunsten derer, die als Arbeitnehmer mobil sein wollen.
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