Düsseldorf (ots) - Na bitte, jetzt gibt es viel Papier für juristische Seminare. Über 300 Seiten belegen, warum eine Partei eindeutig im nationalsozialistischen Denken verfangen, rassistisch, menschenverachtend und verfassungsfeindlich sein kann und trotzdem das Parteienprivileg behalten darf. Das Bundesverfassungsgericht hat die Dimensionen des Parteienverbotes klar umrissen. Um diesen Staat wirklich aus den Angeln heben zu können, dafür ist die NPD derzeit zu mickrig. War diese Erkenntnis den Aufwand wert? Zumal spätestens der Menschenrechtsgerichtshof ein Verbot ohnehin kassiert hätte? Durften die Sicherheitsbehörden zu einer Teilerblindung auf dem rechten Auge gezwungen werden, um nicht wieder ein vorzeitiges Aus des Verfahrens wegen V-Leuten in NPD-Führungsetagen zu riskieren? Ausgerechnet in Zeiten, in denen Lehren aus den Beobachtungspannen beim NSU-Terrorismus zu ziehen waren? Es kam zum erwarteten Scherbenhaufen, die NPD jubelt. Nun müssen die Bundesländer tun, was sie dem Verbotsverfahren hätten vorziehen sollen: Parolen politisch und Straftaten polizeilich bekämpfen. Und die Frage klären, ob verfassungsfeindliche Parteien wirklich staatlich finanziert werden müssen.
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