Ravensburg (ots) - Die Politik reagiert auf die akute Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus. Die Razzien am Mittwoch und die Änderung des BKA-Gesetzes sind deutliche Signale, dass der deutsche Rechtsstaat wehrhaft sein kann und muss. Im Wahljahr werden sicher weitere Anti-Terror-Maßnahmen wie der Ausbau der Videoüberwachung folgen, die auch der Beruhigung der Bürger dienen. Wer jedoch den Koalitionsparteien wahltaktische Motive unterstellt, wer die Politiker des Alarmismus bezichtigt, der unterschätzt die existenzielle Gefahr für unsere Demokratie, die von gewaltbereiten Fanatikern ausgeht.
Aus dem Behördenversagen im Fall von Amri mussten Lehren gezogen werden. Und sie sind richtig gezogen. Elektronische Fußfesseln alleine werden keine Anschläge verhindern. Aber sie können die Überwachung von 550 Gefährdern in Deutschland erleichtern, ihre Bewegungen einschränken und sie an der Ausreise in die Kampfgebiete im Ausland hindern. Die Behörden erwarten, dass die Anzahl von Gefährdern wachsen wird und mit ihr das Risiko von Anschlägen. Es gibt jedoch keine Möglichkeit, binnen kurzer Zeit ein Heer von Extra-Bewachern auszubilden und einzustellen, um die Islamisten rund um die Uhr verfolgen zu können. Somit ist die Fußfessel als Baustein der Anti-Terror-Strategie unvermeidlich.
Allerdings - und auch das gehört zu den Pflichten des Rechtsstaats - muss die Politik den juristischen Bedenken gegen die erweiterten BKA-Vollmachten Rechnung tragen. Der Zwang zu Fußfesseln bei Verdächtigen, die vielleicht noch keine Straftaten verübt haben, ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Darum sind bundesweit einheitliche, nachvollziehbare Kriterien notwendig, wer und wann als Gefährder eingestuft wird. Vor allem die Länder, in deren Zuständigkeit hauptsächlich die Überwachung von gefährlichen Islamisten fällt, müssen jetzt schnell ihre Polizeigesetze anpassen. An Baden-Württemberg wird es wohl nicht liegen: Innenminister Thomas Strobl ist ein Befürworter der verschärften Sicherheitsmaßnahmen.
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Aus dem Behördenversagen im Fall von Amri mussten Lehren gezogen werden. Und sie sind richtig gezogen. Elektronische Fußfesseln alleine werden keine Anschläge verhindern. Aber sie können die Überwachung von 550 Gefährdern in Deutschland erleichtern, ihre Bewegungen einschränken und sie an der Ausreise in die Kampfgebiete im Ausland hindern. Die Behörden erwarten, dass die Anzahl von Gefährdern wachsen wird und mit ihr das Risiko von Anschlägen. Es gibt jedoch keine Möglichkeit, binnen kurzer Zeit ein Heer von Extra-Bewachern auszubilden und einzustellen, um die Islamisten rund um die Uhr verfolgen zu können. Somit ist die Fußfessel als Baustein der Anti-Terror-Strategie unvermeidlich.
Allerdings - und auch das gehört zu den Pflichten des Rechtsstaats - muss die Politik den juristischen Bedenken gegen die erweiterten BKA-Vollmachten Rechnung tragen. Der Zwang zu Fußfesseln bei Verdächtigen, die vielleicht noch keine Straftaten verübt haben, ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Darum sind bundesweit einheitliche, nachvollziehbare Kriterien notwendig, wer und wann als Gefährder eingestuft wird. Vor allem die Länder, in deren Zuständigkeit hauptsächlich die Überwachung von gefährlichen Islamisten fällt, müssen jetzt schnell ihre Polizeigesetze anpassen. An Baden-Württemberg wird es wohl nicht liegen: Innenminister Thomas Strobl ist ein Befürworter der verschärften Sicherheitsmaßnahmen.
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