Bielefeld (ots) - Das Kabinett hat eine Änderung des BKA-Gesetzes beschlossen. Tritt sie in Kraft, darf das Bundeskriminalamt terroristische Gefährder, die noch nicht verurteilt wurden, mit Fußfesseln überwachen. Das klingt beruhigend - so lange man nicht genauer hinsieht. Denn in Deutschland lebt kein einziger Gefährder, der in die Zuständigkeit des BKA fällt. Hätte es das geänderte BKA-Gesetz schon 2016 gegeben, wäre Anis Amri trotzdem nicht mit einer Fußfessel überwacht worden. Denn für ihn war die Polizei NRW zuständig, und in deren Landespolizeigesetz gibt es keine Fußfesselregelung. Viel mehr als eine Beruhigungspille für die Bevölkerung ist das geänderte BKA-Gesetz erst einmal nicht. Das gilt auch für eine Änderung des Strafgesetzbuches, die Justizminister Heiko Maas (SPD) in gleicher Sache vorgelegt hat. Danach muss ein Terrorist mindestens drei Jahre gesessen haben, bevor er eine Fußfessel bekommen kann. Weniger beifallsheischender Aktionismus und besser durchdachte Konzepte - das würde dem Land in diesen Zeiten gut tun.
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