Bremen (ots) - Verkehrsminister Dobrindts Beschleunigungsgesetz für Fernstraßenprojekte von "überragendem Gemeinwohlinteresse" könnte etwas für sich haben. Der Versuch, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, könnte Betroffene dazu ermutigen, sich stärker an wichtigen Entscheidungen zu beteiligen. Aber das Gegenteil geschieht: Wenn eine von zwei Verwaltungsgerichtsinstanzen wegfällt und damit Widerspruchsmöglichkeiten eingeschränkt werden, sind engagierte Bürger alarmiert. Ganz schnell. Nicht überall gibt es so erfahrene Kämpen wie unter den Gegnern der A20, die in der Lage sind, eine fundierte Beschwerde an die EU-Kommission abzusetzen. Sie tun gut daran, nicht müde zu werden und zu fragen: Womit wird argumentiert? Die Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengpässe und die Hafenhinterlandanbindung sind unterschiedliche Punkte im Paragrafen 17e des Bundesfernstraßengesetzes - und offenbar verwechselt worden. Schlamperei? Absicht? Derlei Fehler schaffen Misstrauen. Das galt schon beim Bundesverkehrswegeplan, dem die Trassengegner falsch berechneten Flächenbedarf vorgehalten haben. Und das gilt erst recht, wenn der Minister überholt, ohne zu blinken.
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