Bielefeld (ots) - Die Kontroverse zwischen dem türkischen Präsidenten Erdogan und dem ZDF-Moderator Jan Böhmermann hatte einmal das Zeug zur Staatsaffäre. Als Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im April vorigen Jahres den Weg für Ermittlungen wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts (Paragraf 103 Strafgesetzbuch) freimachte, war die Empörung groß. So groß, dass sich die SPD - als Teil der Bundesregierung - von Merkels Entscheidung distanzierte. Nun sind zehn Monate ins Land gegangen, und man fragt sich: Könnte der Vorgang so langsam mal ein Ende finden? Das Hamburger Urteil von Freitag bestätigt die Eilentscheidung aus dem Mai 2016. Die Richter haben sich Zeit gelassen - und sind bei ihrer Einschätzung geblieben. Es spricht wenig dafür, dass höhere Instanzen zu einem anderen Urteil fänden. Insofern wären Böhmermann und sein Anwalt gut beraten, auf die Berufung zu verzichten. Denn hier steht nicht die Meinungsfreiheit auf dem Spiel. Die ist gefährdet, wenn private Dienstleister, umstrittene Stiftungen oder Netzaktivisten in sozialen Medien nach »Hass«-Kommentaren suchen.
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