von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag Das hat der Bundesfinanzhof in zwei neuen Fällen entschieden (Az. VI R 2/15 und VI R 49/14). Damit müssen Finanzämter nicht nur pauschale Nutzungsentgelte, sondern auch die individuellen Kosten des Arbeitnehmers bei Anwendung der sogenannten Ein-Prozent-Regelung steuermindernd berücksichtigen, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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