NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE (GANZ ODER AUSZUGSWEISE) IN ODER AUS JURISDIKTIONEN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINEN VERSTOSS GEGEN GELTENDE GESETZLICHE VORSCHRIFTEN DARSTELLEN WÜRDE
Unilever und Kraft Heinz geben hiermit bekannt, dass Kraft Heinz einvernehmlich der Rücknahme seines Angebots eines Zusammenschlusses der beiden Unternehmen zugestimmt hat.
Unilever und Kraft Heinz schätzen einander sehr. Kraft Heinz hat höchste Achtung vor der Kultur, Strategie und Führung von Unilever.
Bei der vorliegende Pressemitteilung handelt es sich um eine Pressemitteilung von Kraft Heinz gemäß den Bestimmungen von 4 Abs. 3 des Erlasses zu öffentlichen Übernahmeangeboten (Besluit Openbare Biedingen Wft) der Niederlande.
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