Bielefeld (ots) - Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss." So lautet ein Satz im Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer ein Smartphone heutzutage auch nur von weitem gesehen hat, weiß, wie antiquiert diese Bestimmung ist. Sie stammt aus einer Zeit, als Handys so groß wie Ziegelsteine waren und nur zum Telefonieren genutzt wurden. NRW-Innenminister Jäger hat recht: Die Straßenverkehrsordnung hinkt der Technik hinterher und muss schnellstmöglich der heutigen Zeit angepasst werden. Längst ist das Telefonieren beim Smartphone zur Nebensache und das Schreiben von Kurznachrichten zur Hauptsache geworden. Und wer auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern oder noch mehr mal schnell eine Whats-App-Nachricht schreibt, der befindet sich beim Blick auf das Handy-Display schnell für 100 Meter oder noch mehr im lebensgefährlichen Blindflug. Anderes Beispiel: Die StVO verbietet das Telefonieren nicht, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Heute haben viele Autos eine Automatik, bei der sich der Motor ausschaltet, sobald das Fahrzeug an der Ampel oder am Stoppschild anhält. Wer dann telefoniert, macht sich also nicht strafbar. Auch hier ist die StVO überholt. Die Unfallstatistik der NRW-Polizei macht deutlich, dass von den abgelenkten Smartphone-Nutzern immer mehr Gefahr, tödliche Gefahr im Straßenverkehr ausgeht. Häufig aber kann die Polizei die Gefährder nicht belangen, weil sie sich aufgrund der veralteten Bestimmungen der StVO zu oft herausreden können. Innenminister Jäger ist deshalb zu wünschen, dass er sich mit seiner Forderung nach einer Anpassung der StVO bei seinem Ministerkollegen möglichst schnell durchsetzt. Auch die sprunghaft ansteigende Zahl der Todesopfer auf den Autobahnen insgesamt erschreckt. Wer häufig auf Autobahnen unterwegs ist, weiß, dass auf den Überholspuren immer mehr gerast und gedrängelt wird. Viel zu viele Autofahrer gehen einfach zu viel Risiko ein. In Frankreich, Holland, Belgien, Österreich, Schweiz oder Italien, um nur einige Länder zu nennen, gelten Tempolimits, um den Verkehr auf den Autobahnen sicherer zu machen. Doch dieses Thema anzuschneiden, dazu fehlt dem NRW-Innenminister zwölf Wochen vor der Landtagswahl dann doch der Mut.
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