DARTREY OVERSEAS S.A. (Kaufanbietender)
Panama
Öffentliches Kaufangebot / Tender Offer
an die Inhaber der von der Republik Griechenland begebenen Wertpapiere mit der WKN / ISIN
A1G1UW / GRR000000010.
§ 0 Information and summary of the offer for English-speaking holders of the securities
English-speaking holders of securities are invited to participate in this public tender offer or to sell their securities directly to DARTREY OVERSEAS S.A. for a price of 0.19 % flat (0.19 Euro per 100 Euro nominal value), with bank based settlement (payment before delivery).
The offer deadline is 31.03.2017 at 12:00 Central European Time (CET). Until this date holders of the securities can decide if they want to sell bonds.
Banks may charge fees from their clients for this transaction.
Banks are requested to notify the offeror of the amount of participation in the tender offer on 03.04.2017 until 12:00 CET.
There is a breakdown of tendered amounts by clients necessary.
The offer is limited to 6,500,000,000 Euro nominal value. In case of higher participation the tendered amount may be proportionally reduced. If the accepted amount gets proportionally reduced, the offeror will inform banks until 04.04.2017 12:00 CET.
Banks can settle larger tendered amounts (minimum 500,000,000 Euro nominal value) without proportional volume reduction at any time during the offer period in a preferred settlement procedure.
In case of an announced or occurred default of Greece or other extraordinary events that change the expected value of the securities (e.g. GREXIT), the offeror reserves the right to terminate this offer in his full discretion without buying any securities other than the securities already bought in the preferred settlement procedure.
Banks in the UK that do not offer their clients the bank based settlement are kindly asked to forward the contact information provided below directly to their clients.
Only the complete version of this tender offer in German language is binding, not the short English summary of the key terms. This offer is not addressed to security holders in jurisdictions, in which it would be unlawful.
§ 1 Angebot
Der Kaufanbietende bietet hiermit den Wertpapierinhabern an, ihre Wertpapiere (im Folgenden "Wertpapiere") mit der WKN A1G1UW zu einem Preis in Höhe von 0,19 % des Nominalwertes in Euro zu erwerben (0,19 Euro pro 100 Euro Nominale).
Das Angebot der Wertpapiere mit der WKN A1G1UW ist auf einen Gesamtnominalwert in Höhe von 6.500.000.000 Euro begrenzt. Sollten mehr Wertpapiere zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme pro rata. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Wertpapierinhaber in einer Jurisdiktion in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. Der Erwerb der Wertpapiere schließt die Zahlung von Stückzinsen aus ("flat"). Die Frist ("Annahmefrist"), innerhalb derer eine Annahme erfolgen kann, läuft bis zum 31.03.2017, 12:00 Uhr.
§ 2 Durchführung des Angebots
§ 2.1 Annahmeerklärung und Sperrvermerk
Wertpapierinhaber können dieses Angebot nur innerhalb der Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend "depotführendes Institut") erklärt werden. Wertpapierinhaber, die dieses Angebot für ihre Wertpapiere oder einen Teil ihrer Wertpapiere annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots
a) die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und
b) die Wertpapiere, für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen.
Die Annahme des Kaufangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Setzung des Sperrvermerks wirksam.
Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen dem Kaufanbietenden und dem annehmenden Wertpapierinhaber ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Angebotsunterlage zustande.
Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Wertpapierinhaber und der Kaufanbietende zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten Wertpapieren auf den Kaufanbietenden. Die Wertpapierinhaber erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Wertpapiere zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.
Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Wertpapierinhaber ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Wertpapiere zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch mit einem entsprechenden Sperrvermerk zu versehen.
Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Wertpapierinhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Wertpapiere unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (§ 2.3) auf den Kaufanbietenden herbeizuführen. Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.
§ 2.2 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung
Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute
a) spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (03.04.2017, 12:00 Uhr) dem Kaufanbietenden zur Feststellung einer etwaigen Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme die Anzahl der Wertpapiere mitteilen, für die die Wertpapierinhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und
b) zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der Wertpapiere gemäß vorstehend lit. a) dem Kaufanbietenden mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts der Kaufanbietende den Kaufpreis überweisen soll; und
c) die Wertpapiere, für die fristgerecht die Annahme des Kaufangebots erklärt wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Wertpapiere unter Berücksichtigung einer etwaigen verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. § 2.3 des Kaufangebots) auf ein oder mehrere vom Kaufanbietenden mitzuteilende Depots übertragen.
Die Voraussetzungen für die Übertragung der Wertpapiere, die kumulativ vorliegen müssen, sind
1) der Ablauf der Annahmefrist,
2) die Mitteilung der Repartierungsquote durch den Kaufanbietenden an die depotführenden Institute und
3) die Zahlung des Kaufpreises durch den Kaufanbietenden auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto.
Der Kaufanbietende tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Die Überweisung des Kaufpreises wird unverzüglich, d. h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an die depotführenden Institute beauftragt.
Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. § 2.3) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um einen Tag verzögern. Mit der Gutschrift beim jeweiligen depotführenden Institut hat der Kaufanbietende seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Wertpapierinhaber erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Wertpapierinhaber gutzuschreiben. Soweit Wertpapiere im Falle einer Überannahme des Angebots nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. § 2.3), werden die depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden zur Annahme eingereichten Wertpapieren den Sperrvermerk zu entfernen.
Mitteilungen der depotführenden Institute an den Kaufanbietenden nach den vorstehenden Absätzen sollen ausschließlich per Telefax an die Faxnummer +49-1803-11 88 66 971 erfolgen.
Der Kaufanbietende wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich daraus ergebende verhältnismäßige Annahme des Kaufangebots voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsfrist, das ist voraussichtlich am 04.04.2017, 12:00 Uhr, per Telefax oder per E-Mail mitteilen.
Die depotführenden Institute werden aus diesem Grund gebeten, dem Kaufanbietenden zusammen mit den Mitteilungen nach vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse mitzuteilen.
§ 2.3 Vorzeitige Abwicklung von größeren Andienungen
Der Kaufanbietende bietet Wertpapierinhabern an, ihre ihm von Banken vorzeitig übermittelten Andienungen mit einem Volumen von über 500.000.000 Euro Nominalwert jederzeit in einer vorgezogenen, Vorzeitigen Abwicklung ohne allfällige Pro-Rata-Kürzung (vgl. § 2.4) abzuwickeln und nicht erst nach Ende der Angebotsfrist (31.03.2017).
§ 2.4 Verhältnismäßige Annahme des Angebots, vorzeitige Beendigung bei Änderung wesentlicher Umstände
Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen mit einem Volumen von mehr als einem Gesamtnominal von 6.500.000.000 Euro zum Erwerb eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis des Gesamtnominals der eingereichten Wertpapiere zum Gesamtnominal der Wertpapiere, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (6.500.000.000 Euro). Sollten sich bei einer verhältnismäßigen Berücksichtigung Bruchteile ergeben, wird stets abgerundet.
Der Kaufanbietende behält sich vor, weitere oder alle angebotenen Wertpapiere zu erwerben und für diesen Fall auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten. Weiterhin behält sich der Kaufanbietende für den Fall der wesentlichen Änderung der Werthaltigkeit der zum Kauf angebotenen Wertpapiere vor (z.B. angekündigter oder umgesetzter Zahlungsverzug/Default oder GREXIT), das Angebot vorzeitig ohne den Kauf von weiteren Wertpapieren (vgl. § 2.3) zu beenden. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Wertpapierinhaber hierzu sein Einverständnis.
§ 2.5 Kosten der Annahme
Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Wertpapierinhabern selbst zu tragen.
§ 3 Steuerlicher Hinweis
Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Wertpapierinhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Wertpapierinhabers ab.
§ 4 Rückfragen und Kontakt
DIE ANNAHME DES KAUFANGEBOTES ERKKLÄREN SIE BITTE GEGENÜBER IHRER DEPOTBANK!
Rückfragen richten Sie bitte an:
DARTREY OVERSEAS S.A., East 53rd Street, Marbella, Swiss Bank Building, 2nd Floor, Panama City, Republic of Panama Telefax: +49-1803-11 88 66 971
E-Mail: oeffentliches.kaufangebot AT gmail.com
DIE ANNAHME DES KAUFANGEBOTES ERKLÄREN SIE BITTE GEGENÜBER IHRER DEPOTBANK!
Panama, im Februar 2017
DARTREY OVERSEAS S.A.
Bitte senden Sie das nachstehende Formular zur Annahme des Angebots an Ihre Depotbank!
Annahmeerklärung
zum öffentlichen Kaufangebot von DARTREY OVERSEAS S.A., Panama (Kaufanbietender) an die Inhaber der von der Republik Griechenland begebenen Wertpapiere.
Der Kaufanbietende hat durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger ein Angebot (Kaufangebot) an die Inhaber der Wertpapiere WKN / ISIN
A1G1UW / GRR000000010
veröffentlicht (Angebotsveröffentlichung). Die Angebotsfrist endet am 31.03.2017, 12:00 Uhr. Das Angebot sowie die unter dem Angebot abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung.
Ich (Name, Vorname)
(Kontonummer)
(Depotnummer)
(Name der Bank)
(Bankleitzahl)
nehme das Angebot des Kaufanbietenden an, von mir Wertpapiere der WKN / ISIN A1G1UW / GRR000000010 im Nominalwert von Euro ____________
zu einem Kaufpreis von 0,19 % nach Maßgabe der Bestimmungen des Kaufangebots zu erwerben.
Mir ist bekannt, dass die Wertpapiere, für welche ich die Annahme des Kaufangebots erklärt habe, bis zum Ablauf der Annahmefrist und Übertragung der Wertpapiere an den Kaufanbietenden von meiner Bank mit einem Sperrvermerk versehen werden. Dies gilt auch, soweit aufgrund einer erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme im Falle einer Überannahme des Kaufangebots nicht alle von mir im Rahmen des Kaufangebots zum Erwerb angedienten Wertpapiere berücksichtigt werden können.
Ich erkläre, dass die zum Erwerb angedienten Wertpapiere im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf den Kaufanbietenden frei von Rechten Dritter sind.
Der Kaufanbietende nimmt das Angebot nach Maßgabe der Bestimmungen des Kaufangebots an.
Ort, Datum Unterschrift
Panama
Öffentliches Kaufangebot / Tender Offer
an die Inhaber der von der Republik Griechenland begebenen Wertpapiere mit der WKN / ISIN
A1G1UW / GRR000000010.
§ 0 Information and summary of the offer for English-speaking holders of the securities
English-speaking holders of securities are invited to participate in this public tender offer or to sell their securities directly to DARTREY OVERSEAS S.A. for a price of 0.19 % flat (0.19 Euro per 100 Euro nominal value), with bank based settlement (payment before delivery).
The offer deadline is 31.03.2017 at 12:00 Central European Time (CET). Until this date holders of the securities can decide if they want to sell bonds.
Banks may charge fees from their clients for this transaction.
Banks are requested to notify the offeror of the amount of participation in the tender offer on 03.04.2017 until 12:00 CET.
There is a breakdown of tendered amounts by clients necessary.
The offer is limited to 6,500,000,000 Euro nominal value. In case of higher participation the tendered amount may be proportionally reduced. If the accepted amount gets proportionally reduced, the offeror will inform banks until 04.04.2017 12:00 CET.
Banks can settle larger tendered amounts (minimum 500,000,000 Euro nominal value) without proportional volume reduction at any time during the offer period in a preferred settlement procedure.
In case of an announced or occurred default of Greece or other extraordinary events that change the expected value of the securities (e.g. GREXIT), the offeror reserves the right to terminate this offer in his full discretion without buying any securities other than the securities already bought in the preferred settlement procedure.
Banks in the UK that do not offer their clients the bank based settlement are kindly asked to forward the contact information provided below directly to their clients.
Only the complete version of this tender offer in German language is binding, not the short English summary of the key terms. This offer is not addressed to security holders in jurisdictions, in which it would be unlawful.
§ 1 Angebot
Der Kaufanbietende bietet hiermit den Wertpapierinhabern an, ihre Wertpapiere (im Folgenden "Wertpapiere") mit der WKN A1G1UW zu einem Preis in Höhe von 0,19 % des Nominalwertes in Euro zu erwerben (0,19 Euro pro 100 Euro Nominale).
Das Angebot der Wertpapiere mit der WKN A1G1UW ist auf einen Gesamtnominalwert in Höhe von 6.500.000.000 Euro begrenzt. Sollten mehr Wertpapiere zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme pro rata. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Wertpapierinhaber in einer Jurisdiktion in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. Der Erwerb der Wertpapiere schließt die Zahlung von Stückzinsen aus ("flat"). Die Frist ("Annahmefrist"), innerhalb derer eine Annahme erfolgen kann, läuft bis zum 31.03.2017, 12:00 Uhr.
§ 2 Durchführung des Angebots
§ 2.1 Annahmeerklärung und Sperrvermerk
Wertpapierinhaber können dieses Angebot nur innerhalb der Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend "depotführendes Institut") erklärt werden. Wertpapierinhaber, die dieses Angebot für ihre Wertpapiere oder einen Teil ihrer Wertpapiere annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots
a) die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und
b) die Wertpapiere, für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen.
Die Annahme des Kaufangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Setzung des Sperrvermerks wirksam.
Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen dem Kaufanbietenden und dem annehmenden Wertpapierinhaber ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Angebotsunterlage zustande.
Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Wertpapierinhaber und der Kaufanbietende zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten Wertpapieren auf den Kaufanbietenden. Die Wertpapierinhaber erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Wertpapiere zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.
Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Wertpapierinhaber ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Wertpapiere zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch mit einem entsprechenden Sperrvermerk zu versehen.
Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Wertpapierinhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Wertpapiere unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (§ 2.3) auf den Kaufanbietenden herbeizuführen. Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.
§ 2.2 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung
Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute
a) spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (03.04.2017, 12:00 Uhr) dem Kaufanbietenden zur Feststellung einer etwaigen Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme die Anzahl der Wertpapiere mitteilen, für die die Wertpapierinhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und
b) zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der Wertpapiere gemäß vorstehend lit. a) dem Kaufanbietenden mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts der Kaufanbietende den Kaufpreis überweisen soll; und
c) die Wertpapiere, für die fristgerecht die Annahme des Kaufangebots erklärt wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Wertpapiere unter Berücksichtigung einer etwaigen verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. § 2.3 des Kaufangebots) auf ein oder mehrere vom Kaufanbietenden mitzuteilende Depots übertragen.
Die Voraussetzungen für die Übertragung der Wertpapiere, die kumulativ vorliegen müssen, sind
1) der Ablauf der Annahmefrist,
2) die Mitteilung der Repartierungsquote durch den Kaufanbietenden an die depotführenden Institute und
3) die Zahlung des Kaufpreises durch den Kaufanbietenden auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto.
Der Kaufanbietende tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Die Überweisung des Kaufpreises wird unverzüglich, d. h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an die depotführenden Institute beauftragt.
Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. § 2.3) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um einen Tag verzögern. Mit der Gutschrift beim jeweiligen depotführenden Institut hat der Kaufanbietende seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Wertpapierinhaber erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Wertpapierinhaber gutzuschreiben. Soweit Wertpapiere im Falle einer Überannahme des Angebots nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. § 2.3), werden die depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden zur Annahme eingereichten Wertpapieren den Sperrvermerk zu entfernen.
Mitteilungen der depotführenden Institute an den Kaufanbietenden nach den vorstehenden Absätzen sollen ausschließlich per Telefax an die Faxnummer +49-1803-11 88 66 971 erfolgen.
Der Kaufanbietende wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich daraus ergebende verhältnismäßige Annahme des Kaufangebots voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsfrist, das ist voraussichtlich am 04.04.2017, 12:00 Uhr, per Telefax oder per E-Mail mitteilen.
Die depotführenden Institute werden aus diesem Grund gebeten, dem Kaufanbietenden zusammen mit den Mitteilungen nach vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse mitzuteilen.
§ 2.3 Vorzeitige Abwicklung von größeren Andienungen
Der Kaufanbietende bietet Wertpapierinhabern an, ihre ihm von Banken vorzeitig übermittelten Andienungen mit einem Volumen von über 500.000.000 Euro Nominalwert jederzeit in einer vorgezogenen, Vorzeitigen Abwicklung ohne allfällige Pro-Rata-Kürzung (vgl. § 2.4) abzuwickeln und nicht erst nach Ende der Angebotsfrist (31.03.2017).
§ 2.4 Verhältnismäßige Annahme des Angebots, vorzeitige Beendigung bei Änderung wesentlicher Umstände
Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen mit einem Volumen von mehr als einem Gesamtnominal von 6.500.000.000 Euro zum Erwerb eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis des Gesamtnominals der eingereichten Wertpapiere zum Gesamtnominal der Wertpapiere, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (6.500.000.000 Euro). Sollten sich bei einer verhältnismäßigen Berücksichtigung Bruchteile ergeben, wird stets abgerundet.
Der Kaufanbietende behält sich vor, weitere oder alle angebotenen Wertpapiere zu erwerben und für diesen Fall auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten. Weiterhin behält sich der Kaufanbietende für den Fall der wesentlichen Änderung der Werthaltigkeit der zum Kauf angebotenen Wertpapiere vor (z.B. angekündigter oder umgesetzter Zahlungsverzug/Default oder GREXIT), das Angebot vorzeitig ohne den Kauf von weiteren Wertpapieren (vgl. § 2.3) zu beenden. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Wertpapierinhaber hierzu sein Einverständnis.
§ 2.5 Kosten der Annahme
Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Wertpapierinhabern selbst zu tragen.
§ 3 Steuerlicher Hinweis
Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Wertpapierinhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Wertpapierinhabers ab.
§ 4 Rückfragen und Kontakt
DIE ANNAHME DES KAUFANGEBOTES ERKKLÄREN SIE BITTE GEGENÜBER IHRER DEPOTBANK!
Rückfragen richten Sie bitte an:
DARTREY OVERSEAS S.A., East 53rd Street, Marbella, Swiss Bank Building, 2nd Floor, Panama City, Republic of Panama Telefax: +49-1803-11 88 66 971
E-Mail: oeffentliches.kaufangebot AT gmail.com
DIE ANNAHME DES KAUFANGEBOTES ERKLÄREN SIE BITTE GEGENÜBER IHRER DEPOTBANK!
Panama, im Februar 2017
DARTREY OVERSEAS S.A.
Bitte senden Sie das nachstehende Formular zur Annahme des Angebots an Ihre Depotbank!
Annahmeerklärung
zum öffentlichen Kaufangebot von DARTREY OVERSEAS S.A., Panama (Kaufanbietender) an die Inhaber der von der Republik Griechenland begebenen Wertpapiere.
Der Kaufanbietende hat durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger ein Angebot (Kaufangebot) an die Inhaber der Wertpapiere WKN / ISIN
A1G1UW / GRR000000010
veröffentlicht (Angebotsveröffentlichung). Die Angebotsfrist endet am 31.03.2017, 12:00 Uhr. Das Angebot sowie die unter dem Angebot abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung.
Ich (Name, Vorname)
(Kontonummer)
(Depotnummer)
(Name der Bank)
(Bankleitzahl)
nehme das Angebot des Kaufanbietenden an, von mir Wertpapiere der WKN / ISIN A1G1UW / GRR000000010 im Nominalwert von Euro ____________
zu einem Kaufpreis von 0,19 % nach Maßgabe der Bestimmungen des Kaufangebots zu erwerben.
Mir ist bekannt, dass die Wertpapiere, für welche ich die Annahme des Kaufangebots erklärt habe, bis zum Ablauf der Annahmefrist und Übertragung der Wertpapiere an den Kaufanbietenden von meiner Bank mit einem Sperrvermerk versehen werden. Dies gilt auch, soweit aufgrund einer erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme im Falle einer Überannahme des Kaufangebots nicht alle von mir im Rahmen des Kaufangebots zum Erwerb angedienten Wertpapiere berücksichtigt werden können.
Ich erkläre, dass die zum Erwerb angedienten Wertpapiere im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf den Kaufanbietenden frei von Rechten Dritter sind.
Der Kaufanbietende nimmt das Angebot nach Maßgabe der Bestimmungen des Kaufangebots an.
Ort, Datum Unterschrift
© 2017 FN