Bremen (ots) - In früheren Zeiten stand der Täter im Zentrum der Strafjustiz. Es ging um den Hergang des Delikts, um seine Persönlichkeit, um seine Motive. Seinen Opfern kam lediglich die Rolle als Zeuge zu. Wie sie litten, was sie durchmachten, interessierte die meisten professionellen Prozessbeteiligten oft nur am Rande.
Dieser einseitige Blick hat sich erfreulicherweise längst geändert. Nicht zuletzt durch die Arbeit vieler ehrenamtlicher Hilfsorganisationen rückten die von einer schlimmen Straftat unmittelbar Betroffenen mehr und mehr in den Fokus. Der Gesetzgeber und die Justiz zogen, wenn auch manchmal schleppend, nach und stärkten schrittweise die Rechte der Opfer. Entschädigungsgesetz und Nebenklage sind zentrale Punkte. Richtig und wichtig ist auch die Erkenntnis, Opfer als Zeugen vor und in einem Strafverfahren nicht allein zu lassen. Schon vor vier Jahren hat Niedersachsen eine psychosoziale Prozessbegleitung eingeführt, jetzt zum neuen Jahr wurde der kostenlose Anspruch darauf endlich auch gesetzlich verankert - und zwar bundesweit. Getan ist es damit aber noch lange nicht. Die Opfer-Helfer brauchen eine stärkere Stellung im Prozess, vor allem das Recht, zum Schutz ihrer Klienten die Aussage verweigern zu dürfen.
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