Bremen (ots) - Natürlich ist das Wahlgeheimnis ein so hohes Gut, dass es geschützt werden muss. Das Wahlgeheimnis sollte aber den Wähler schützen, damit der beim Ausfüllen des Stimmzettels weder ausgespäht noch von Außenstehenden irgendwie unter Druck gesetzt werden kann.
Absurd wird es, wenn statt des Wählers das Wahlgeheimnis geschützt werden soll, wie es Innenminister Thomas de Maizière vorschwebt. Es ist unsinnig, das Verschicken eines Fotos vom Stimmzettel zu verbieten, wenn der Wähler fünf Sekunden später vor der Wahlkabine die Nachricht in die Welt senden darf, für wen er soeben sein Kreuz gemacht hat. Wer sein Geheimnis freiwillig verrät, braucht diese Form des Schutzes nicht.
Spannend ist die Frage, wie der Innenminister den Schutz gewährleisten möchte. Werden die Wähler einer Leibesvisitation unterzogen? Wer sollte das machen: der Hausmeister des Wahllokals oder die Polizei? Der Appell, freiwillig das Handy abzugeben, wird jedenfalls nichts bringen. Wer fotografieren will, hat ein zweites Handy dabei. Aber welche Gefahr würde ein Foto denn auslösen? Wer sein Wahlrecht ernst nimmt, lässt sich so sicher nicht beeinflussen.
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